Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die umfassende Beratung im Gesellschaftsrecht. Hier können wir auf umfangreiche Erfahrungen mit Personenhandelsgesellschaften (insbesondere OHG und KG) und mit Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) zurück greifen.
Weiter beraten wir unsere Mandanten erfolgreich bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Unternehmenszusammenschlüssen, Joint Ventures sowie bei Restrukturierungen.
Weitere wichtige Bereiche unserer Beratungsarbeit sind das Handelsrecht und das Vertragsrecht. Unsere Rechtsanwälte verfügen über detaillierte Kenntnisse vor allem auch der spezielleren Vorschriften für Unternehmer im Handelsgesetzbuch.
Darüber hinaus vertreten wir die Interessen unserer Mandanten im Bereich des Wettbewerbsrechts, zum Beispiel indem wir Verstöße von Mitbewerbern gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verfolgen.